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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich:

Sämtliche Angebote/Leistungen der Booosters Linz Betriebs GmbH (in der Folge: Fa. Booosters) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit der Fa. Chargers abgeschlossenen Vertrages.

II. Vertragsabschluss:

Mit der Registrierung des Gastes kommt mit Bezahlung der Registriergebühr zwischen dem Gast und Booosters ein Vertrag zustande. Dieser Vertrag kann auch schon im Zuge des Registrierungs-/Buchungsprozesses über die Online Buchungsplattform zustandekommen.

Soweit für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fa. Booosters Reservierungen durch den Gast vorgenommen werden, insbesondere in zeitlicher Hinsicht bzw. auch im Umfange der in Anspruch zu nehmenden Karts/Plätze, so sind diese verbindlich.

Wird trotz Reservierung die Leistung gar nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, ist eine Stornogebühr zu entrichten, dies nach folgender Maßgabe:

-Erfolgt die Stornierung der Reservierung / einzelner Plätze am selben Tag an dem die Reservierung stattfindet, so sind 100% des zu zahlenden Betrages der Reservierung als pauschalierter Schadenersatz fällig.

-Wird die Reservierung überhaupt nicht storniert und einfach nicht angetreten, sind 100% des zu zahlenden Betrages fällig.

-Werden einzelne Plätze storniert (zB. es liegt eine Reservierung für 10 Personen vor und es werden nur 8 Personen) so wird dies genauso gehandhabt. No-Show bzw. Stornierungen am selben Tag führen zu einem Schadenersatz von 100%. 

-Die Stornierung einer exklusiven Bahnmiete kann spätestens 7 Tage vor diesem Reservierungstermin kostenlos erfolgen. Wird diese Frist nicht gewahrt und erfolgt die Stornierung innerhalb dieser Wochenfrist, ist eine Stornogebühr von 100 % zu bezahlen.

- Eine Stornierung kann ausschließlich schriftlich per E-Mail an booking@booosters-linz.at erfolgen.

-Bei bereits erfolgter Bezahlung im Vorhinein (Online Booking) und nachfolgender fristgerechter Stornierung des Termins, wird der Betrag ausnahmslos auf das Profil des Vertragspartners (myWallet / virtuelle Brieftasche) gebucht. Eine Rückerstattung in Bar oder per Banküberweisung ist ausgeschlossen.

Die Kartbahn ist unter Einhaltung der aushängenden Nutzungsbedingungen, welche Inhalt eines jeden Einzelvertrages sind, zu benützen. Jeder Gast bzw. jeder Kart-Bahn-Nutzer hat den Weisungen des Betriebspersonals der Anlage ohne Ausnahme Folge zu leisten. Soweit diesen Weisungen nicht nachgekommen wird, ist die Fa. Booosters berechtigt, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen, und kann nach Wahl der Fa. Booosters – ein befristetes oder unbefristeten - Nutzungsverbot ausgesprochen werden.

 

III. Entgelt:

Das Entgelt bemisst sich nach den jeweils gültigen Preistafeln bzw. der Entgeltsvorschreibung im Rahmen des Einzelvertrages. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der jeweils gültigen Preistafel und der damit einhergehenden und bezahlten Eintritts- und Nutzungsgebühr.

Wird infolge eines Fehlverhaltens (zB. Nichtbefolgen der Weisungen des Personals) der Gast der Anlage verwiesen, so ist der Gast verpflichtet, das Kart an der Boxengasse unverzüglich abzugeben (d. h. ohne unnötigen Aufschub) und hat die Bahn bzw. das Betriebsgelände der Fa. Booosters zu verlassen.

Bereits entrichtetes Eintritts- und Nutzungsentgelt wird nicht rückerstattet.

Wird ein Schaden an einem Kart, der Rennstrecke oder sonstiger Einrichtung verschuldet, hat die Fa. Booosters das Recht dies in Rechnung zu stellen und Schadensersatz zu fordern.

 

IV. Nutzung der Kartbahn durch Kinder/Jugendliche:

Die Nutzung der Kartbahn ist erst ab einem Alter von 8 Jahren und einer Körpergröße von 1,40 m gestattet. Erst mit Erfüllung dieser kumulativen Voraussetzungen besteht die Berechtigung mit einem E-Kart auf der Bahn zu fahren.

 

Folgende Altersbeschränkungen hinsichtlich Geschwindigkeitsstufe gelten darüber hinaus:

  • KIDS    ab 08 Jahren und 1,40m Körpergröße
  • RIMO   ab 12 Jahren und 1,40m Körpergröße
  • VMAX  ab 14 Jahren und 1,40m Körpergröße

Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist die Rechtswirksamkeit des Nutzungsvertrages und damit einhergehend die Nutzung der Kartbahn nur mit Zustimmung und Unterschrift des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters berechtigt. Die Zustimmung kann mittels Online-Registrierung im Vorfeld erfolgen.

Ist ein Erziehungsberechtigter/gesetzlicher Vertreter nicht anwesend, ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters in Schriftform glaubhaft zu machen. Diese Glaubhaftmachung reicht nicht aus bei Kindern unter 14 Jahren. In diesem Fall ist die Nutzung des Karts bzw. die Nutzung der Kartbahn ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters ausgeschlossen.

 

V. Haftungsausschluss:

Jeglichem mit der Fa. Booosters abgeschlossene Vertrag ist der hier geregelte Haftungsausschluss innewohnend.

Der Gast erklärt, dass das Betreten, der Aufenthalt auf der Anlage sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten – insbesondere an Rennen auf der Kart-Bahn ausschließlich auf sein eigenes Risiko erfolgt.

Fa. Booosters ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der vorausgesetzten körperlichen und geistigen Konstitution zu überprüfen (ausgenommen im Zweifelsfalle die Überprüfung der Körpergröße von 1,40 m). Fa. Booosters ist nicht für Schäden verantwortlich, die einem Nutzer aufgrund des Fehlens dieser Eigenschaften (insbesondere durch Alkoholisierung/Drogeneinfluss) entstehen.

Fa. Booosters haftet nicht für Schäden und Nachteile, die dem Nutzer aus der Nicht- oder Falschbefolgung von Anordnungen des Personals der Booosters Linz Betriebs GmbH entstehen.

Der Gast erklärt mit Registrierung und Zahlung der Registrierungsgebühr ausdrücklich, dass er persönlich jegliche Verantwortung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht von ihm verursachten Schäden an dem KART, an der Kartbahn oder sonstigen Bestandteilen/Einrichtungen/Zubehör der Anlage übernimmt, soweit sein Fehlverhalten auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Der Gast wird dadurch gegenüber der Fa. Booosters schadenersatzpflichtig.

Der Gast erklärt ausdrücklich, dass ihm die Risken der Teilnahme an Rennen mit einem Elektro-Kart bekannt sind und er diese Risken ausdrücklich in Kauf nimmt.

Fa. Booosters haftet gegenüber dem berechtigten und den Vorgaben und Anweisungen konform verhaltenden Nutzer nur für den Zeitraum während des Betriebes der Kart, und nur für Schäden, die  durch die Fa. Booosters  bzw. durch deren Mitarbeiter mit  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Ferner wird nicht gehaftet für entgangenen Gewinn.

Fa. Booosters haftet nicht für Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen, Geld und Kleidung.

Eine Haftung für Personenschäden ist jedenfalls ausgeschlossen, sofern dies durch eine Pflichtverletzung/Anordnungsverletzung des Gastes zustande gekommen ist. Ferner ist jede Haftung von Personenschäden ausgeschlossen, sofern nicht eine anders lautende zwingende Gesetzesbestimmung besteht.

Fa. Booosters haftet nicht für Schäden, die einem Nutzer der Kartbahn durch einen anderen Nutzer zugefügt wurden.

Für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist nur dann von Seiten der Fa.  Booosters einzustehen, wenn diese Verletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

VI. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung/Geschäftsbedingungen rechtlich nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Allenfalls nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen und gültig sind.

 

VII. Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Für allfällige Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes für 4060 Leonding als vereinbart. Die Anwendung des UNK ist ausgeschlossen.

Entgegen dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG jenes Gericht als vereinbart, wo der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.